Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote
Der Empfänger ist verpflichtet, alle Angebote, Mitteilungen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung der PREIV Immobilien GmbH gestattet. Wenn im Falle unbefugter Weitergabe des Maklerangebotes ein Kauf-/Miet-/Pachtvertrag zwischen dem Dritten und dem nachgewiesenen Verkäufer/Vermieter/Verpächter zu Stande kommt, hat der Auftraggeber diejenige Provision zu bezahlen, die er im Falle des/der eigenen Erwerbs/Anmietung/Anpachtung hätte bezahlen müssen.

Vertragsabschluss
Die Angebote der PREIV Immobilien GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein/e Zwischenverkauf bzw. -vermietung/ -verpachtung bleibt vorbehalten. Die LBS Immobilien GmbH Südwest nimmt keine Vermögensgegenstände entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer / Vermieter und Mieter / Verpächter und Pächter dienen. Mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages/Mietvertrages/Pachtvertrages durch den Nachweis und/oder die Vermittlung der LBS Immobilien GmbH Südwest ist zu deren Gunsten eine Provision verdient und fällig. Die LBS Immobilien GmbH Südwest hat Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss.

Provision
Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger des Angebotes unbeschadet einer Maklerprovision der Gegenseite bei Erwerb/Anmietung/Pacht eines Objektes durch ihn, seinen Ehepartner bzw. Lebensgefährten oder einen Verwandten die ausgewiesene Maklerprovision vom Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden an die PREIV Immobilien GmbH. Die Maklerprovision ist bei Abschluss des Vertrages durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung fällig. Die Provision ist auch dann zu bezahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt. Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher und beim Maklerobjekt um ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung und ist neben dem Verkäufer auch mit dem Käufer ein Maklervertrag geschlossen worden, so zahlen beide Parteien im Erfolgsfall Maklercourtage in derselben Höhe. Nachlässe wirken auch zugunsten der jeweils anderen Partei.

Doppeltätigkeit
Die Gesellschaft ist berechtigt, auch für Interessenten entgeltlich tätig zu werden. Sie kann außerdem den Auftrag in Zusammenarbeit mit Dritten durchführen.

Haftung
Hinsichtlich des Objektes ist die PREIV Immobilien GmbH auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Insoweit beruhen sämtliche Informationen auf den ungeprüften Auskünften von Dritten. Eventuelle Berechnungen verstehen sich als unverbindliche Beispiele. Zu eigenen Nachforschungen ist die PREIV Immobilien GmbH nicht verpflichtet. Die PREIV Immobilien GmbH übernimmt deshalb keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist bezüglich Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, nicht jedoch für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Darüber hinaus kann die PREIV Immobilien GmbH für Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Schlichtungsstelle
Die PREIV Immobilien GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Verbraucherinformationen

 

Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung
Die PREIV Immobilien GmbH bietet über ihren Maklervertrag die Vermittlungsleistung von Immobilien an. Diese Leistung beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages (z. B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklerprovision. Erfolgt der Maklervertrag als Alleinauftrag, so ist eine intensive Nachweis- oder Vermittlungsbemühung geschuldet. Diese beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestands auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag erbringt die PREIV Immobilien GmbH allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeiten, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen Interessentenbestands ausgerichtet sind. Die PREIV Immobilien GmbH ist in diesem Fall zu werblichen Vorleistungen nicht verpflichtet.

Identität des Unternehmens, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden:

PREIV Immobilien GmbH
Kaiser-Friedrich-Ring 43
40545 Düsseldorf 

E-Mail: info@preiv.de
Telefon: 0211-83834490

Geschäftsführer: Sebastian Sauer & Niclas Ott

Art der Provisionsberechnung
Die Maklerprovision kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Die Maklerprovision orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.

Zahlungs- und Leistungsbedingungen
Die Maklerprovision ist fällig und zahlbar mit Abschluss des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit Verkäufer bzw. Vermieter/Verpächter längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.

Laufzeit des Maklervertrags
Der Maklervertrag mit Verkäufern/Vermietern/Verpächtern wird in der Regel individuell gestaltet.